Leistungen
Ob privat oder unternehmerisch: Wir unterstützen alle, die steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Rat brauchen – von der Steuererklärung bis zur Nachfolgeplanung.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, bei denen wir Sie unter anderem unterstützen können. Verschaffen Sie sich mit den Filtern einen Überblick über die Themen, die für Sie relevant sind.
In diesen Fragen können wir Sie unterstützen
Muss ich als Unternehmer monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben?
Ja, sofern Sie nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen oder bestimmte Umsatzgrenzen unterschreiten. Die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen hängt von der Höhe Ihres Vorjahresumsatzes ab: Bei mehr als 100.000 € Umsatz müssen Sie monatlich melden, zwischen 1.000 € und 100.000 € vierteljährlich, bei weniger als 1.000 € entfällt die Pflicht meist. Existenzgründer müssen im Gründungs- und Folgejahr grundsätzlich monatlich oder vierteljährlich melden.
Wir prüfen Ihre individuelle Situation und übernehmen auf Wunsch die fristgerechte Abgabe für Sie.
Wie kann ich meine private Steuererklärung digital einreichen?
Ihre private Steuererklärung können Sie digital einreichen – etwa über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung. Dort melden Sie sich mit einem Zertifikat an und erfassen Ihre Daten direkt online. Alternativ ermöglichen viele Steuerprogramme eine digitale Übertragung an das Finanzamt. Wer sich professionell steuerlich vertreten lässt, hat mit dem Erfassen und Übermitteln keine Sorgen mehr. Wir als Steuerkanzlei arbeiten mit DATEV und können Ihnen ein Onlineportal zur digitalen Einreichung Ihrer Belege bereitstellen - den Rest übernehmen wir für Sie.
Welche Unterlagen brauche ich für meine Steuererklärung als Beamter?
Beamte benötigen für die Anlage N um ihre Einnahmen und Werbungskosten anzugeben. Egal ob sie die Steuererklärung online über das ELSTER-Portal oder per Post einreichen. In der Anlage N erfassen Sie Ihre Einnahmen aus dem Dienst und Ihre beruflich bedingten Ausgaben. Heben Sie dafür vor allem Abrechnungen zu Dienstreisen oder Fortbildungen, Nachweise für Arbeitsmittel (z. B. Computer, Fachbücher), Nachweise für ein häusliches Arbeitszimmer und Belege zu Versicherungen und Sonderausgaben auf. Wir erstellen Ihnen gerne eine individuelle Checkliste oder bereiten Ihre Erklärung zur Einkommenssteuer vollständig auf.
Was beinhaltet die Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen?
Ihr Jahresabschluss fasst das gesamte Geschäftsjahr zusammen: Bilanz, Gewinn‑ und Verlustrechnung und Anhang. Daraus leiten sich Ihre Steuererklärungen für Einkommensteuer/Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer ab. Am Jahresende können Sie noch gezielt Entscheidungen treffen, um Ihre Steuerlast zu senken – zum Beispiel, indem Sie bestimmte Ausgaben vorausschauend einplanen oder finanzielle Rücklagen bilden. Wir fertigen Ihren Jahresabschluss an, optimieren Ihre Steuerbelastung und reichen alle Erklärungen fristgerecht beim Finanzamt ein.
Was muss ich bei der Einkommensteuer für Homeoffice oder Arbeitszimmer beachten?
Wenn Sie zu Hause arbeiten, können Sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen – sofern es ein abgeschlossener Raum ist und dieser den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Absetzbar sind anteilige Miete, Strom, Heizung und Ausstattung. Alternativ nutzen Sie die Home‑Office‑Pauschale (6 € pro Tag, max. 1260 € pro Jahr), ohne ein separates Zimmer nachweisen zu müssen. Eventuell kommen auch Reisekosten, Fahrtenbuch und weitere Werbungskosten in Frage. Wir prüfen Ihre individuelle Situation, berechnen den optimalen Abzug und übernehmen die Eintragung in Ihrer Steuererklärung.
Wann darf ich doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten und Abfindungen berechnen?
- Doppelte Haushaltsführung: Absetzbar sind Miete und Fahrtkosten zwischen Haupt- und Nebenwohnung, wenn Sie aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitwohnung benötigen.
- Umzugskosten: Sie können Umzugskosten dann geltend machen, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist – z. B. bei neuer Arbeitsstelle. Dazu zählen Transport-, Makler- und Renovierungskosten.
- Abfindungen: Abfindungszahlungen können Sie über die Fünftelregelung steuerlich begünstigen lassen, um die Steuerlast zu verteilen.
Wir ermitteln Ihre erstattungsfähigen Kosten, berechnen alle Pauschalen und führen die Einträge korrekt in Ihrer Steuererklärung durch.
Ich habe nebenberufliche Einkünfte – wie gebe ich die an?
Einnahmen zusätzlich zum Hauptjob – etwa aus Vermietung, Honoraren oder kleinen Gewerbebetrieben – tragen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung unter „Gewerbebetrieb“, „Sonstige selbständige Tätigkeit“ oder „Vermietung und Verpachtung“ ein. Wichtig ist, alle Belege für Einnahmen und Ausgaben (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel) aufzubewahren. Je nach Höhe der Nebeneinkünfte können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und so von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein. Wir prüfen Ihre Gesamteinkünfte, erstellen die korrekten Anlagen und optimieren Ihre Steuerlast.
Ich möchte eine Wohnung vermieten – was muss ich steuerlich beachten?
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Werbungskosten wie Abschreibungen, Reparaturkosten, Zinsen für Immobilienkredite oder Fahrtkosten zur Mietwohnung können steuermindernd geltend gemacht werden. Es ist zudem wichtig, die Entscheidung über eine eventuelle Umsatzsteuerpflicht frühzeitig zu prüfen. Wichtig ist auch die Frage nach der Absicht zur Gewinnerzielung. Wir beraten Sie zu allen Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten rund um Vermietungseinkünfte.
Ich habe geerbt – welche Unterlagen benötigt das Finanzamt?
Grundsätzlich verlangt das Finanzamt nach einem Erbfall eine Erbschaftsteuererklärung. Dafür werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: das Testament oder der Erbvertrag, der Erbschein, eine vollständige Aufstellung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, aktuelle Kontoauszüge zum Todestag, Grundbuchauszüge, Versicherungsverträge sowie Angaben zu Schenkungen der letzten zehn Jahre. Es empfiehlt sich, alles sorgfältig zusammenzustellen, um Rückfragen zu vermeiden. Wir begleiten Sie durch den Erbschaftsteuerprozess und klären alle offenen Fragen mit dem Finanzamt.
Wie wird die Unternehmensnachfolge steuerlich optimiert?
Eine frühzeitige Planung nutzt Steuervorteile: Verschonungsabschläge können bis zu 100 % des Betriebsvermögens steuerfrei stellen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zusätzlich helfen Freibeträge und die richtige Verteilung von Vermögen über Schenkungen außerhalb von 10‑Jahres‑Fristen, Ihre Steuerlast zu senken. Testamentarische Regelungen und Gesellschaftsverträge runden die strategische Nachfolge ab. Wir gestalten den Übergang gemeinsam mit Ihnen, finden die besten steuerlichen Lösungen und begleiten Sie bei Testament, Schenkung und Erbvertrag.
Was passiert, wenn ich ohne Testament sterbe?
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister erben wie gesetzlich festgehalten. Das kann zu Ergebnissen führen, die nicht Ihrem persönlichen Wunsch entsprechen. Wir erklären Ihnen die gesetzliche Erbfolge im Detail für Ihren Fall, erarbeiten gemeinsam ein individuelles Testament und geben Ihnen Hinweise ihr Testament steuerlich zu optimieren.
Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus und wer erbt was?
Nach deutschem Recht wird der Erbanspruch zwischen Ehepartnern und Verwandten geteilt. In der Erbfolge werden Ehepartner zuerst berücksichtigt und erhalten mindestens ein Viertel des Nachlasses. Je nach Güterstand kann dies höher ausfallen. Kinder erben zu gleichen Teilen. Gibt es keine Kinder, rücken Eltern und Geschwister nach. Weitere Verwandte erben nur, wenn keine näheren Erben vorhanden sind. Wir können die Erbquoten für Ihren Fall errechnen, prüfen Pflichtteilsansprüche und beraten Sie zu möglichen Gestaltungsspielräumen.
Ich möchte meinem Kind eine Immobilie schenken – wie läuft das ab?
Wenn Sie Ihrem Kind eine Immobilie schenken, müssen Sie binnen drei Monaten eine formlose Schenkungssteueranzeige beim Finanzamt einreichen. Darin geben Sie kurz an: wer Schenker und Beschenkter sind, wann und in welcher Höhe die Schenkung erfolgt ist, den aktuellen Marktwert, das Verhältnis zum Beschenkten und frühere Zuwendungen. Anhand dieser Anzeige entscheidet das Finanzamt, ob Sie zusätzlich eine förmliche Erklärung abgeben müssen. Planen Sie außerdem ausreichend Zeit für die notarielle Beurkundung und das Grundbuch ein. Wir können Ihnen diesen Prozess abnehmen. Von der ursächlichen Anzeige, über die Berechnung von Freibeträgen und Steuerschuld, bis zur Kommunikation mit Notar und Finanzamt.
Beraten Sie auch beim Kauf oder Verkauf von Immobilien?
Ja. Beim Immobilienkauf oder -verkauf klären wir alle steuerlichen Auswirkungen, von der Grunderwerbsteuer über Abschreibungen bis zur Finanzierung. So wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie Steuervorteile nutzen können. Wir berechnen alle Abgaben und optimieren Ihre Steuerstrategie.
Brauche ich eine Rentabilitäts-, Liquiditäts- oder Finanzanalyse?
Immobilienberatung, Betriebswirtschaftliche Beratung)
Ob eine solche Analyse sinnvoll ist, hängt von Ihren Zielen ab: Die Rentabilitätsanalyse: Zeigt Ihnen, wie profitabel einzelne Produkte oder Geschäftsbereiche sind. Sie hilft, unrentable Angebote früh zu erkennen. Eine Liquiditätsanalyse: Prüft, ob Sie jederzeit ausreichend Geldmittel haben, um laufende Kosten zu decken. Sie ist wichtig, um Zahlungsengpässe zu vermeiden. Die Finanzanalyse verbindet beides und gibt Ihnen einen Gesamtüberblick.
Wenn Sie wachsen, Investitionen planen oder einfach mehr Planungssicherheit wünschen, sind solche Auswertungen sehr wertvoll. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Analyse für Ihre Situation den größten Nutzen bringt, erstellen detaillierte Auswertungen und geben klare Empfehlungen für Ihre nächsten Schritte.
Was muss ich bei einer Firmengründung steuerlich beachten?
Vor der Gründung sollten Sie die passende Rechtsform wählen (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, GmbH, UG) – das beeinflusst Ihre Steuerlast und Haftung. Melden Sie Ihr Gewerbe beim Finanzamt an, beantragen Sie eine Steuernummer und prüfen Sie Ihre Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmerregelung. Wir beraten Sie zur passenden Rechtsform, übernehmen die Anmeldung beim Finanzamt, richten Ihre Buchführung für Sie ein oder klären Sie über Ihre Buchführungspflichten auf.
Wie kann ich meine Finanzbuchhaltung digital führen?
Fotografieren oder scannen Sie Papierbelege mit einer App oder laden Sie bereits in elektronischer Form empfangene Belege direkt in eine Cloud-Lösung wie DATEV Unternehmen online hoch. Wir richten gerne Ihr digitales Buchhaltungssystem ein, schulen Sie und übernehmen den laufenden Prozess, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Welche Aufgaben übernehmen Sie in der laufenden Buchhaltung?
Wir erstellen Ihre Finanzbuchführung, überwachen Zahlungen und sorgen für ordnungsgemäße Kontenabstimmungen. In der laufenden Buchhaltung erfassen wir alle Geschäftsvorfälle – etwa Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen und Bankbewegungen – und gleichen Ihre Konten monatlich ab. Außerdem erstellen wir auf Wunsch eine übersichtliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und Berichte, damit Sie jederzeit wissen, wie es um Ihr Unternehmen steht.
Welche Leistungen umfasst die Lohnbuchhaltung?
In der Lohnbuchhaltung rechnen wir Gehälter und Löhne ab: Wir verarbeiten Stunden- und Abwesenheitsdaten, berechnen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer und melden alles elektronisch an Krankenkassen und Finanzamt. Zudem erstellen wir die monatlichen Abrechnungen für Ihre Mitarbeitenden. Wir übernehmen die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive Meldungen und Bescheinigungen sowie Beratung zur Netto-Optimierung.
Wie läuft die Lohn- und Gehaltsabrechnung ab?
Sie übermitteln uns monatlich die Arbeitszeiten oder Gehaltsdaten Ihrer Mitarbeiter. Wir übernehmen die Buchhaltung: Wir berechnen Brutto‑ und Nettogehälter, ziehen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab und melden alles digital an Krankenkassen und Finanzamt. Am Monatsende erhalten Sie fertige Abrechnungen und alle gesetzlich notwendigen Bescheinigungen. Dabei beraten wir zu Abzügen und Sonderregelungen und begleiten Sie bei Prüfungen.
Bieten Sie eine komplette Outsourcing-Lösung für meine Buchhaltung an?
Ja, wir richten Ihren Belegworkflow ein, übernehmen alle Buchhaltungsaufgaben und sorgen für regelmäßige, verständliche Auswertungen. Sie stellen Ihre Belege digital bereit – wir übernehmen anschließend die gesamte Buchung von der Kontierung bis zur Auswertung und liefern Ihnen am Monatsende einen übersichtlichen Bericht. So behalten Sie den Überblick, ohne selbst Zeit in die Buchhaltung investieren zu müssen.
Wie unterstützen Sie mich in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen?
Wir helfen Ihnen, den Überblick über Ihre Zahlen zu behalten – z. B. mit regelmäßigen Auswertungen durch Controlling-Tools, einer klaren Kostenübersicht und Planungshilfen für wichtige Entscheidungen. So können Sie Ihr Unternehmen sicher steuern und früh auf Veränderungen reagieren.
Wie können Sie mich in der Altersvorsorge unterstützen?
Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, wie gut Sie im Alter abgesichert sind – ob mit Rentenversicherung, Immobilien oder anderen Geldanlagen. Dabei prüfen wir, ob Ihre bisherigen Vorsorgemaßnahmen zu Ihrem Lebensstil und Ihren Zukunftsplänen passen. Auf Wunsch schlagen wir Ihnen sinnvolle Ergänzungen vor – damit Sie im Ruhestand finanziell gut aufgestellt sind.
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